Benützungsbestimmungen

Alle Vereinsmitglieder und Abonnenten sind zum Spielen auf den Beachvolleyballplätzen berechtigt.
Bei Erstbetretung wird gegen Pfandzahlung ein Chip ausgehändigt, der den Zutritt zur Anlage ermöglicht.

Die Benützung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unfall, Diebstahl, körperlichen Schäden infolge Überanstrengung sowie Beschädigungen jeglicher Art.

Die aktuellen Coronabestimmungen und Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Die Platzregeln wie nachfolgend beschrieben sind unbedingt zu befolgen.

Platzregeln

1.       Die Anlage ist Eigentum des TV Steyr 1861 und Union VBC Steyr.
2.       Der Zugang der Anlage ist nur mit Chip möglich.
3.       Das Überklettern des Zaunes ist strengstens verboten.
4.       Die Beachvolleyballplätze stehen nur bei Reservierung über die Homepage zur Verfügung.
5.       Alle Benutzer sind verpflichtet, die Anlage schonend zu behandeln sowie jede Beschmutzung und Beschädigung zu unterlassen. Mit den Netzen, Linien und Pflegegeräten sind sachgerecht umzugehen.
6.       Das Mitnehmen von Gegenständen aus Glas, Porzellan, Keramik, Metall und anderen zerbrechlichen sowie scharfkantigen Gegenständen ist auf den Sandflächen untersagt.
7.       Das Rauchen auf der Anlage ist verboten.
8.       Zutritt zu den WC-Anlagen ist mit Chip möglich.
9.       Der Platz ist nach der Nutzung abzuziehen bzw. zu glätten und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Außerdem ist auch das Netz zu entspannen.
10.   Das Wasser muss beim Verlassen abgedreht und der Schlauch aufgewickelt sein.
11.   Abfälle sind wieder mitzunehmen und nicht am Gelände zu hinterlassen.
12.   Beim Verlassen der Anlage sind die Türe wieder zu schließen.
13.   Beschädigungen aller Art sind sofort bei den Kontaktpersonen zu melden.
14.   Im Falle groben oder wiederholten Verstoßes gegen diese Platzregeln sind die Eigentümer berechtigt, den Nutzer dauerhaft von der Nutzung auszuschließen und im Schadensfall vom Verursacher Schadensersatz zu verlangen.
15.   Mofas, Fahrräder und PKWs sind in den vorgesehenen Zonen abzustellen.

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